image SVSW Pressemitteilung
5. Dezember 2022

 

Wir Weinbauern und -bäuerinnen kämpfen weiter!

 

Seit beinahe vier Jahren kämpfen wir gegen eine neue Kellerkontrolle, ausgearbeitet und angewendet von und für Wein-händler, während wir unsere Reben pflegen, Trauben ernten und Schweizer Wein produzieren – wir sind die Bauern und Bäuerinnen der Rebberge. Die eidgenössischen Behörden sagen, man wolle die administrativen Auflagen für die KMU verringern, aber diese umständliche Kontrolle bringt nicht nur zusätzliche Kosten, sondern auch eine nur schwer zu bewältigende administrative Belastung für unsere kleinen Betriebe, in denen oft mehrere Familienmitglieder mitarbeiten.

Die eidgenössische Verwaltung führt in dieser Angelegenheit ihren Zermürbungskrieg weiter – mit endlosen gerichtlichen Verfahren. Am 16. September 2022 erhoben wir beim Eidgenössischen Verwaltungsgericht Einspruch. Das Bundesamt für Landwirtschaft ersuchte bei dieser Instanz bereits um eine Verlängerung der Antwortperiode, die gewährt wurde.
Im Übrigen baten wir Bundesrat Guy Parmelin schriftlich, sich dieser Angelegenheit anzunehmen. Wir erhofften mehr Verständnis von einem ehemaligen Weinbauern, der die speziellen Anliegen unseres Berufes kennt; in seiner Antwort vom 29. September 2022 geht er nicht auf unsere Bitte ein und verweigert erneut eine Diskussion.

Von den kantonalen Behörden warten die meisten auf einen endgültigen Entscheid bezüglich die auf eidgenössischer Ebene hängigen Verfahren. Der Kanton Waadt erhält die Siegespalme für juristische Hartnäckigkeit. Die Präfekturen sanktionierten die Gegner der neuen Kontrollen mit harten Geldstrafen beziehungsweise Gefängnis, Betreibung oder Zwangsvollstreckung.
Ein grotesker juristischer Fall ist das Beispiel eines nicht mehr aktiven Weinbauers. Vergangenes Jahr entschied der zuständige Präfekt, dass die gegen ihn erhobene Anklage ungültig sei und die Verfahrungsgebühren vom Kanton übernommen würden. Das Betreibungsamt ignorierte jedoch die Entscheidung der Präfektur und betrieb ihn dieses Jahr für unbezahlte Gerichtskosten in der Höhe von CHF 322,40.

Die neueste Episode ist die Gesinnungsänderung des Kantons Neuenburg. Dort wurde entschieden, den Rekurs beim Eidgenössischen Verwaltungsgericht zu ignorieren und die seit 2021 suspendierten Gerichtsverfahren wieder aufzunehmen. Die Neuenburger Justizbehörden schickten am 26. Oktober 2022 den Opponenten eine Strafanzeige mit Geldstrafe und Androhung von Freiheitsentzug. Zeigen hier die Neuenburger Behörden die gleiche Hartnäckigkeit wie ihre Waadtländer Kollegen ? Die weitere Entwicklung wird aufmerksam beobachtet …

Mit dieser «Rechtsprechung» von variabler Geometrie, der Hartnäckigkeit bei den Verfahren, den administrativen Sanktionen und das Nichteingehen auf unsere Fragen scheinen unsere Behörden ihre Geringschätzung unserer Arbeit zeigen zu wollen. Man betont die Bedeutung des Konzepts der Nachhaltigkeit und redet lautstark darüber, während die Existenz derer, die sich wirklich und effektiv dafür einsetzen - und zu denen wir auch gehören - gefährdet ist.

Unsere Forderungen haben sich nicht geändert:

  • die Anerkennung unseres Berufsstandes als Winzer-innen für Schweizer Reben und Weine,
  • das Recht auf eine vereinfachte Kellerbuchhaltung (im Vergleich zum Weinhandel) und eine echte Reduzierung der administrativen Auflagen und Kosten,
  • Marktbedingungen, die einen korrekten Wettbewerb garantieren durch an den Konsum angepasste Import- kontingente und Zollgebühren, damit Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden.

Wir Weinbauern- und bäuerinnen wollen unseren Berufstand erhalten, setzen uns dafür ein und werden so lange wie nötig weiterkämpfen.

 

Dokumentation zum Herunterladen (auf Französisch):

- SVSW Schreiben vom 12.09.2022 an Bundesrat Guy Parmelin und dessen Antwort vom 29.09.2022
- Entscheid der Neuenburger Justizbehörden vom 26.10.2022

 

Nützliche Links:

> PDF-Version der Medienmitteilung
> Französische Version
> Mehr über unseren Widerstand gegen Kellerkontrolle