image SVSW Pressemitteilung
6. Oktober 2023

 

Lockerung der Weinhandelskontrolle für Weinbäuerinnen und -bauern

 

Am 13. September 2023 nahm der Nationalrat das Postulat 21.4446 „Lockerung der Weinhandelskontrolle für kleine Kellereien“ mit einer klaren Mehrheit an (dafür: 110 Stimmen, dagegen: 71 Stimmen, Enthaltungen: 7). Jetzt muss der Bundesrat zu diesem Postulat Stellung nehmen. Wir appellieren nun an Guy Parmelin, den einzigen Weinbauer im Bundesrat, dafür zu sorgen, dass auf dieses Postulat konkrete Massnahmen für eine gerechte Anpassung der Weinhandelskontrolle folgen.

Wir sind nicht per se gegen eine Kontrolle, verlangen aber für Weinbauern, die nur ihre eigene Produk-tion verkaufen, eine angepasste Kellerbuchhaltung und eine der Betriebsgrösse entsprechenden er-leichterten Kontrolle. Als unabhängige Weinbauern haben wir kleine, oft von Familien geführte Betriebe, und kellern nur unsere eigenen Trauben ein. Für unsere Agrarbetriebe sind die admi-nistrativen Auflagen als Folge einer kontinuierlichen Buchhaltung und den Kontrollen durch die Schweizer Wein-handelskontrolle (SWK) disproportioniert. Wir verlangen die Anerkennung des grossen Unterschieds zwischen einem Händler, der Wein ein- und verkauft, sowie einem Weinbauern, der seine eigenen Trauben erntet und seinen eigenen Wein verkauft. Wir sind landwirtschaftliche Betriebe und beteiligen uns als solche am Unterhalt und der Verschönerung der Landschaft.

Pro memoria sei erwähnt, dass wir als unabhängige Weinbauern seit mehr als sieben Jahre die über-triebene Kellerkontrolle bekämpfen und den SWK Inspektoren den Zugang zu unseren Kellern ver-weigern; parallel dazu haben wir gerichtlich Einspruch erhoben. Die hängigen Verfahren ziehen sich in die Länge: Das Bundesamt für Landwirtschaft benötigte zwei Jahre, um auf unseren Einspruch zu reagieren, und seit September 2022 ist ein zweiter Einspruch beim Bundesverwaltungsgericht hängig. Auf kantonaler Ebene ist die gerichtliche Lage sehr verschieden. Zahlreiche Strafanzeigen werden in einigen Kantonen von den Staatsanwaltschaften zielstrebig verfolgt, während in anderen die hängigen Verfahren bis zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts suspendiert oder sogar wegen Verjährung eingestellt wurden. Alle diese Massnahmen verursachen Kosten, beeinträchtigen jedoch nicht unseren Kampfwillen.

Es geht um die Zukunft unseres Berufes.

Erleichterte administrative Auflagen würden auch dazu beitragen, dass die nachkommenden Generationen nicht entmutigt werden, unsere Weingüter zu übernehmen, auf die unsere Regionen und unser Land stolz sind.

 

 

Nützliche Links:

> PDF-Version der Medienmitteilung [DE / FR]
> SVSW Schreiben an Bundesrat Guy Parmelin - 6. Oktober 2023 [Original auf Französisch]
> Postulat 21.4446 „Lockerung der Weinhandelskontrolle für kleine Kellereien“

> Mehr über unseren Widerstand gegen Kellerkontrolle