image SVSW Pressemitteilung
12. März 2026

 

„Unterstützung der Produktion“, die selbsteinkellernde Weinbauern ausschliesst

 

Seit über 20 Jahren verlangt die Schweizerische Vereinigung der Selbsteinkellernden Weinbauern (SVSW) Massnahmen, um die Schweizer Winzerinnen und Winzer vor der ausländischen Konkurrenz zu schützen. Am 11. März 2026 eröffnete das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF ein Vernehmlassungsverfahren betreffend die Änderung der Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein, um das Zollkontingent nach Massgabe der Inlandleistung zugunsten der Schweizer Produktion anstatt der Reihenfolge der Annahme der Einfuhrzollanmeldungen zuzuteilen. Das Ziel dieses Vorschlages entspricht unseren Forderungen, aber die Möglichkeiten, sich daran zu beteiligen, sind total unrealistisch, da über 65 % der Produzenten, inklusive die selbsteinkellernden Weinbauern und -bäuerinnen, davon ausgeschlossen werden.

Bundesrat Guy Parmelin forderte nach dem Treffen der Dachorganisationen des Weinsektors vom 18. August 2025 seine Mitarbeiter auf, die Einführung dieser Massnahme gemäss Artikel 22 des LwG zu studieren, um die Importeure zu zwingen, Schweizer landwirtschaftliche Produkte - in diesem Falle des Weinsektors - zu kaufen, um Einfuhrgenehmigungen zu erhalten (Zuteilung der Zollkontingente gemäss Inlandsleistung zugunsten der Schweizer Produktion Art. 22 al 2 Bst. b LwG).

Der Vorschlag des BLW sieht einzig die Abnahme von Trauben durch Einkellerer von Traubenproduzenten als Leisung zugunsten der Schweizer Weinproduktion vor. Die Selbsteinkellerer sind jedoch Produzenten, die verarbeitete Produkte verkaufen, d.h. in flüssiger Form als Most oder Wein. Somit sind sie de facto vom Markt ausgeschlossen. Diese Lösung ist günstig für Traubenproduzenten und Grosseinkellerer, aber dramatisch für Winzer und Winzerinnen, die ihre Weine von der Rebe bis in die Flasche eigenhändig herstellen.

Dieser Vorschlag, der durch die Dachorganisationen des Weinsektors unterstützt wird, kann nicht angenommen werden, weil
• er die selbsteinkellernden Weinbauern und -bäuerinnen vom Zugang zum Markt ausschliesst
• eine komplette Reorganisation des Weinmarktes benötigt
• er nicht den wichtigsten Wettbewerbsregeln entspricht
• das BLW den selbsteinkellernden Weinbauern und -bäuerinnen eine unstabile und rechtlich nicht überprüfte Lösung vorschlägt, um sie nicht zu sehr zu belasten (Verwaltung ihres Gutes durch zwei verschiedene Betriebe)
• diese Formulierung von den Grosshändlern, die sich bereits gegen Importeinschränkungen gewehrt hatten, noch mehr bekämpft wird, da die meisten von ihnen ebenfalls ausgeschlossen wären.

Dieser Vorschlag wirft zahlreiche juristische Fragen auf, die während den monatelangen Diskussionen mit dem Weinsektor vom BLW nicht geklärt wurden. Ein Ausschluss vom Markt von einem grossen Teil der betroffenen Akteure ist eine sehr wichtige Einschränkung des Weinmarktes und könnte gegen die Gesetzgebung verstossen. Rechtlich gesehen sind andere Punkte ebenfalls fragwürdig und sollten vor der Vernehmlassung abgeklärt werden.
Die SVSW wird eine unabhängige Überprüfung der Rechtslage verlangen und bittet deshalb das BLW, diese Vernehmlassung zu unterbrechen bis die rechtliche Lage bezüglich des unterbreiteten und des Vorschlags der selbsteinkellernden Weinbauern abgeklärt ist.

Die für die Produktion vorgesehenen Vorschläge müssen allen Produzenten und -innen, inklusive besonders den Selbsteinkelleren wie wir nützlich sein. Wir leiden als erste unter der gegenwärtigen Krise des Weinsektors und benötigen Massnahmen, die wirklich die Zukunft unseres Berufstandes und das Weiterbestehen der über tausendjährigen Berufserfahrung bei der Weinbereitung sichern.

 

> Pressemitteilung als pdf

 

Beilage:

> Schreiben an WBF - suspension de la consultation "répartition du contingent tarifaire selon la prestation fournie en faveur de la production suisse" - SVSW Komitee - 12.03.2026

 

Link:

> Vernehmlassungsverfahrens 2026/25 Änderung der Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (SR 916.140), Zuteilung des Zollkontingents nach Massgabe der lnlandleistung - WBF / BLW - 11. März 2026

>> Krise im Weinsektor: für einen echten Schutz an der Grenze