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27. Juni 2025
Überall in der Schweiz stellt man das Gleiche fest: Der Weinbau steckt in einer Krise. Vor kurzem noch wurde in der Presse erwähnt, dass die Einnahmen nicht kostendeckend sind (Agri 30.05.2025); als mögliche Lösung wurde vorgeschlagen, Reben auszureissen (Le Temps 28.05.2025)… Diese Art, das Problem anzugehen, verschweigt aber den Hauptgrund für diese Krise sowie andere Lösungsmöglichkeiten.
In den meisten Artikeln wurden als Ursachen für die Krise mangelnder Nachwuchs sowie Abnahme des Weinkonsums angegeben. Diese Faktoren sind jedoch nicht der Hauptgrund für die Krise, sondern eher sekundäre Folgen; sie sind eine gravierende Verstärkung des Hauptgrundes, nämlich die Konkurrenz durch ausländische Weine.
Die Überlegungen (Agri 30.05.2025), dass „Zollkontingente" angeblich einen Grenzschutz darstellen, hinken, da sie auf falschen Voraussetzungen beruhen. Diese Zollkontingente verstärken im Gegenteil den unlauteren Wettbewerb durch ausländische Weine. Effektiv wird bis zur Ausschöpfung des Kontingents Wein zu tieferen Tarifen eingeführt, dank deren der Schweizer Markt mit Wein zu indezenten Preisen überschwemmt wird. Die Schweizer Winzer-innen können wegen den Produktionskosten (Löhne, Auflagen, Mieten, Versicherungen usw.) nicht dagegen ankämpfen.
Die Zollkontingente sind deshalb absolut kein Schutz für die lokale Produktion; im Gegenteil, sie offerieren freie Fahrt auf den Schweizer Markt. Sie verstärken den Druck auf die Preisspirale, weshalb für zahlreiche Winzer-innen ein Risiko besteht, ihre Betriebe schliessen zu müssen. Bevor sich die Welthandels-organisation (Uruguay-Runde 1994) einmischte, gab es für landwirtschaftliche Produkte andere Arten von Kontingenten zur Unterstützung der lokalen Produktion.
Die beiden Kategorien „Zollkontingent" und „Mengenkontingent" werden häufig verwechselt:
• Zollkontingent: Wie der Name andeutet, handelt es sich um Zolltarife. Im Vergleich zum Grundtarif erhandelt man sich einen Vorzugspreis. Dies ist somit ein Anreiz, die Importe zu erhöhen.
• Mengenkontingent: Die einzuführende Menge ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Konsumvolumen und der nationalen Produktion. Wenn die Produktion abnimmt – wegen klimatischen oder anderen Problemen –, wird ein zusätzliches Kontingent zugelassen, über das jedoch im Parlament abgestimmt werden muss. Dies ist eine echte Steuerung der lokalen Ressourcen.
Die Welthandelsabkommen von 1994 haben die Schweiz gezwungen, die Mengen– durch Zollkontingente zu ersetzen. Seit diesem Zeitpunkt verliert die lokale Produktion ständig Marktanteile, während man gleichzeitig eine Abnahme des globalen Weinkonsums feststellen kann.
Es ist sicherlich notwendig, die genehmigten Budgets für Weinwerbung zu erhöhen, aber dies ist nur ein kleines Wundpflaster im Vergleich zu den Beträgen, mit denen unsere Nachbarländer die Werbung für ihre Weine in der Schweiz unterstützen.
Eine Senkung der Produktionsquoten oder das Ausreissen von Reben zur Einschränkung der Produktion sind keine positiven oder nachhaltigen Massnahmen. Die Winzer-innen, die bereits ziemlich leiden, werden noch stärker belastet und die jungen Generationen entmutigt.
Die Schweizer Weinproduktion deckt nur ein Drittel des Weinkonsums. Angesichts dieser Tatsache gibt es keinen Grund, unsere Reben auszureissen. Wir pflegen unsere Rebberge und produzieren Qualitätsweine, wir kultivieren Trauben und gute Stimmung, wir pflegen unsere Weine durch unser Knowhow und unsere Kunden mit unserer Lebensart. Es handelt sich nicht nur um die Unterstützung eines Konsumgutes, sondern auch die einer Kultur und des Erbes unserer Vorfahren.
Um weiterhin gute Qualitätsweine produzieren zu können, muss man mit Mengenkontingenten wieder einen wirksamem Grenzschutz einführen. Dies bedeutet jedoch, dass die Schweiz erneut mit der Welthandelsorganisation über die Abkommensbedingungen diskutieren muss.
Für die unmittelbare Zukunft gibt es eine erste Massnahme, die rasch eingeführt werden kann: Zuteilung von Importrechten nur an Händler, die sich dafür einsetzen, auch Schweizer Weine zu verkaufen. Eine solche Massnahme wurde vom Bundesrat bereits 2014 für den Fleischmarkt genehmigt; wir bitten nun, dass sie auch für Wein eingeführt wird. Wir verlangen, dass die Zollkontingente gemäss Beitrag zur Schweizer Produktion zugeteilt werden. Man muss die Importeure anspornen, Schweizer Weine zu verkaufen, um den lokalen Markt zu stärken.
Die Einführung dieser Schutzmassnahme hängt nur vom guten Willen unserer eidgenössischen Behörden ab. Sie zeigen sich bereit für die Unterstützung von „kurzen Wirtschaftskreisläufen, kurzen Distanzen, der Verkürzung des Transports, der Aufrechterhaltung des Knowhows, des Unterhalts der Landschaft, usw., usw."
Links [nur auf Französosch]:
• "L'arrachage de vignes n'est plus tabou" - Grégoire Baur - Le Temps 28.05.25
• "La rémunération de la récolte couvre difficilement les coûts" - Pierre-André Cordonier - Agri 30.05.25