image„Tribune Libre“ der Zeitschrift Vignes&Vergers Nr. 6 - 19.11.2025

 

Von welcher Konkurrenz sprechen wir?

Es ist jetzt offensichtlich, dass aus Umweltschutz- oder sozialen Gründen die Herstellung unserer Produkte hohe Anforderungen stellt. Während auf dem Markt die Preise mehr und mehr sinken, steigen unsere Kosten im totalen Gegensatz dazu an. Dies bedeutet, dass es auf dem Markt keinen Wettbewerb mehr gibt.

Auf dem Markt gibt es nur noch Schleuderpreise. So findet man zum Beispiel ein Pfund Brot für 99 ct. oder eine 75 cl Flasche Walliser Dôle AOC für CHF 2.90. Weshalb kann dies in der Schweiz passieren, einem Land, das man als Rechtsstaat betrachtet? Wie diese Beispiele bestätigen, existiert dieser nicht mehr, und zwar seit der Abänderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, der Einführung der Freihandelsabkommen und deren Überwachung durch die Welthandelsorganisation. Dazu kommen die Aufhebung der Industriezölle seit dem 1. Januar 2024, die Senkung bzw. Aufhebung der Zollgebühren für Agrarprodukte im Rahmen der Freihandelsabkommen sowie das Verbot von Preisabsprachen, die es einem ganzen Produktionszweig ermöglicht hatte, existenzsichernde Preise zu verlangen. Heute verfügt nur noch der Vermarkter über einen Spielraum. Unternehmen wie Action, Hornbach, Aldi oder auch Lidl, die etwas verdienen, arbeiten mit Schleuderpreisen. Unsere Behörden, die reagieren und die Zerstörung der lokalen Wirtschaft verbieten sollten, tun nichts. Sie haben selbst Gesetzesartikel aufgehoben, die eine echte Wettbewerbspolitik ermöglichten.

Wir Mitglieder der SVSW wollen nicht von eidgenössischen Hilfsaktionen oder Direktzahlungen leben. Wir verlangen Rahmenbedingungen, die das Überleben und die Entwicklung unserer Betriebe ermöglichen und allen - inklusive unseren Angestellten -, die in dieser Berufssparte arbeiten, einen angemessenen Lohn sichern. Wie kann ein so reiches Land wie die Schweiz es zulassen, dass der Markt unseren Sektor daran hindert, wohlverdiente Löhne zu zahlen?

Bei einem echten Wettbewerb gelten für alle Akteure die gleichen sozialen und umweltschützenden Normen, und dies bei einem gleichen Niveau der Produktionskosten. Das Gegenteil führt zu unlauterem oder verzerrtem Wettbewerb. Um dies zu erreichen, muss Artikel 96 der Verfassung, der den Wettbewerb regelt, ergänzt werden. Dort muss die Pflicht der Eidgenossenschaft erwähnt werden, die Schweizer Agrar-, handwerkliche und industrielle Produktion zu schützen. In dieses Gesetz muss der Begriff der Wettbewerbsverzerrung integriert werden, um Dumping zu verhindern und eine Vermarktung mit tieferen Preisen als die lokalen Kosten zu verbieten. Natürlich müssen auch die Abkommen mit unseren europäischen oder weiter entfernten Ländern betreffend die Respektierung unserer Normen und Kosten angepasst werden. Artikel 2. Absatz 2 der Verfassung verlangt folgendes: „Die Schweizerische Eidgenossenschaft fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes.“ Ab wann wird diesem Artikel entsprechend gehandelt?

Nur die Wiedereinführung eines echten Wettbewerbs ermöglicht eine gute gesicherte Zukunft für den Weinsektor!

 

Willy Cretegny
Präsident der SVSW

 

 

Mehr zum Thema:
>> Krise im Weinsektor: für einen echten Schutz an der Grenze

> Ausreissen oder Grenzschutz? - SVSW 27.06.2025
> Plus que la baisse de consommation, c’est la concurrence étrangère qui saborde la viticulture suisse - Willy Cretegny - Kurzfassung veröffentlicht in Terre&Nature 31.07.2025
> "Les vignerons suisses réclament des mesures face à la concurrence étrangère" - 19h30 - RTS 03.07.2025
> Gegen die Freihandels- und Bilateralen III Abkommen - SVSW Medienmittteilung 17.02.2025